Auf das Abbrennen des Höhenfeuers wird aus Sicherheitsgründen verzichtet.
Feuerwerkskörper dürfen nur innerhalb des abgegrenzten Bereichs auf dem Buck gezündet werden.
Ansonsten ist das Zünden von jeglichen Feuerwerkskörpern untersagt.
Der Gemeinderat Dörflingen